Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Anwendungsbereich


1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des § 14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen und Werkleistungen durch Maria Junge Fotografie.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne dass eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber Maria Junge Fotografie oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von Maria Junge Fotografie ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch Maria Junge Fotografie den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Shootings oder einer anderen Dienstleistung, bzw. dem Kauf eines Produktes. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand


2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder und Alben, Fotobücher, Videos etc.)
2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von Maria Junge Fotografie vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von zwei Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.
2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per Email oder fernmündlich erfolgen.
2.4 Gegenstand der Beauftragung von Maria Junge Fotografie durch einen Kunden kann beispielsweise ein Portait-Shooting, ein Newborn-Shooting, eine Hochzeitsreportage, ein Hundeshooting, die Erstellung eines Fotoalbums …etc. sein.

 

3 Modalitäten der Leistungserbringung- Fotoproduktion


3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber Maria Junge Fotografie zu äußern.
3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Shootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.
3.3 Für den Fall, dass Maria Junge Fotografie einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Shootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.
3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist Maria Junge Fotografie berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt KEIN Vertrag zwischen Maria Junge Fotografie und dem Dritten zustande.
3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden, werden von Maria Junge Fotografie ausgesucht. Eine individuelle Vereinbarung, die von diesem Grundsatz abweicht, ist möglich.

 

4 Modalitäten der Leistungserbringung – Überlassung von Bildmaterial


4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.
4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von Maria Junge Fotografie. Dem Kunden ist es untersagt, das Material an Dritte weiterzugeben.
4.3 Für jegliche Reklamationen an dem Bildmaterial gilt eine Frist ab Zugang (bei digitalen Bildern – ab Zugriffsmöglichkeit) von 14 Tagen.
Nach Ablauf dieser Frist gilt das Bildmaterial als vertrags- und ordnungsgemäß zugegangen.
4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen.
4.5 Digitale Bilddaten, die nur zur Ansicht durch Maria Junge Fotografie zur Verfügung gestellt werden, müssen nach Ablauf einer einmonatigen Frist gelöscht werden bzw. der Datenträger muss vernichtet werden. Alternativ kann der Nutzungszeitraum gegen Zahlung einer entsprechenden Lizenzgebühr verlängert werden.

 

5 Stornierung von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen


5.1 Sobald der Kunde eine Bestätigungsemail von Maria Junge Fotografie erhalten hat, hält sich Maria Junge Fotografie diesen Termin für den Kunden frei. Maria Junge Fotografie kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen. Bei einem Fotoshooting/ einer Hochzeitsreportage das auf eine Dauer von 4 Stunden oder mehr ausgelegt ist, ist eine Stornierung innerhalb von 10 Wochen vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird einbehalten.
Erfolgt die Stornierung zu einem späteren Zeitpunkt als 10 Wochen vor dem vereinbartem Termin, werden 60% des vereinbarten Honorars fällig.
5.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von 30% des Gesamtbetrages fällig.
Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde gleichzeitig mit der Bestätigungsemail.
Diese Reservierungsgebühr wird im Falle der Abwicklung des gesamten Auftrages angerechnet.
Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von Maria Junge Fotografie einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.
5.3 Die Stornierung eines kürzeren Shootings oder einer Hochzeitsreportage von bis zu 3 Stunden ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben beschrieben einbehalten.
5.3.1 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden 40% des vereinbarten Honorars fällig.
5.3.2 Bei einer Stornierung ab 14 Tage vor dem vereinbarten Termin werden 60% des gesamten Betrages fällig.
5.4 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres – ein gleichwertiges Shooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.
5.5 Wird das Shooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar fällig.

 

6. Absage durch Maria Junge Fotografie – Änderungen im Fotoshooting-Ablauf


6.1 Kann Maria Junge Fotografie aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.
6.2 Maria Junge Fotografie wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen. Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet Maria Junge Fotografie nicht.
6.2 Unwesentliche Änderungen im Shooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Shooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Muss ein Shooting abgesagt werden, erstattet Maria Junge Fotografie umgehend bereits gezahlte Beträge. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Maria Junge Fotografie.

 

7. Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen


7.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist Maria Junge Fotografie darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Sollten Gäste dieses nicht wünschen, müssen sie dieses dem Veranstalter mitteilen.
7.2 Der Kunde (Veranstalter) hat Maria Junge Fotografie darüber zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.
7.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information seiner Gäste und/ oder Maria Junge Fotografie gegenüber, stellt der Kunde damit Maria Junge Fotografie von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
7.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen.
7.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch Maria Junge Fotografie, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
7.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll, falls mehrere Fotografen anwesend sind.

 

8 Allgemeine Hinweise für unsere Shootings


Als Kunde von Maria Junge Fotografie bitte ich Sie, sich folgende Hinweise genau durchzulesen und diese zu beachten:

8.1 Sie sollten spätestens 10 Min. vor dem angesetzten Termin am Treffpunkt erscheinen. Verspäteten Sie sich, kann diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen werden. Es obliegt Maria Junge Fotografie, davon im Einzelfall abzuweichen.
8.2 Maria Junge Fotografie übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
8.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Shooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack) für eine Pause mitzubringen.

 

8.4 Newborn-Shootings sollten in den ersten 10 Tagen nach der Geburt stattfinden, werden je nach Entwicklungsstadium des Babys aber auch bis zu einem Alter von 30 Tagen durchgeführt.
8.4.1 Das Shooting kann beim Kunden zu Hause (Berechnung von Anfahrtskosten können anfallen) oder bei uns im Heimstudio stattfinden. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.
Da ich weiß wie herausfordernd die Organisation des neuen Alltags mit Baby sein kann, weiche ich in diesem Fall von Punkt 8.1 ab – Verspätungen von bis zu 30min sind eingeplant und werden keinesfalls von der Shootingzeit abgezogen
8.4.2 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Shooting ab und vereinbaren einen neuen Termin.
Dies ist ein einmaliger Service von Maria Junge Fotografie. Sollte es widererwarten auch bei dem 2. Termin nicht möglich sein Bilder anzufertigen, wird das Foto-Shooting mit 50 % des gesamten Honorars berechnet.
8.4.3 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich.
8.4.4 Während des gesamten Shootings liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

 

8.5 Für Tiershootings die durch Maria Junge Fotografie durchgeführt werden beachten Sie bitte, dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Räume, helle Beleuchtung, fremde Umgebung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es daher sein, dass ein Shooting abgebrochen werden muss.
Es wird dann kostenlos ein neuer Termin vereinbart, nur gegebenenfalls entstandene Anfahrtskosten werden in Rechnung gestellt.
8.5.1 Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte Motive nicht gestellt werden können.
8.5.2 Der Kunde ist für sein Tier vor und während des Fotoshootings verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.
8.5.3 Das Tier/die Tiere sollten gefüttert sein und im Falle von Studio Aufnahmen zuvor noch genügend Auslauf gehabt haben. Zudem sollten Sie bitte ein Lieblingsspielzeug und Futter bzw. Leckerli mitbringen. Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit. Es ist hilfreich wenn ihr Tier (Hund) die Grundkommandos „sitz“, „platz“ und „bleib“ sicher beherrscht und ohne Leine und Halsband geführt werden kann. Ist dies nicht der Fall ist eine Vorabinformation Hilfreich um das Shooting entsprechend zu planen.
8.5.4 Bei Outdoor-Fotoshootings gilt das oben gesagte entsprechend. Sollten die Wetterbedingungen ein Shooting unmöglich machen oder dafür Sorgen das Kundenwünsche nicht umgesetzt werden können, kann es sein dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss.
8.5.5 Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie mir dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.
8.5.6 Bei Pferde-Shootings ist es hilfreich, wenn Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die sich um das Tier kümmern kann. Zudem sollten Sie eine neben der nötigen Ausrüstung für Ihr Pferd Futter/Leckerli mitbringen und dafür Sorge tragen das das Pferd bereits zu Shooting beginn gestriegelt und gebürstet ist.

8.5.7 Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet der Maria Junge Fotografie – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- nicht. Maria Junge Fotografie behält es sich außerdem vor ein Shooting abzubrechen wenn das Tier offensichtlich gesundheitlich nicht dazu in der Lage ist daran teilzunehmen.

 

8.6 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografenzur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.
8.7 Fotoaufnahmen -gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. Maria Junge Fotografie übernimmt hierfür keine Haftung.

 

9. Bearbeitung der angefertigten Bilder


9.1 Die Bilder werden grds. durch Maria Junge Fotografie grundoptimiert. Grundoptimierung bedeutet dabei Belichtung, Schärfe und Beschnitt sowie Farblook der Bilder anzupassen. Eine umfangreiche Retusche (z.B. Hautretusche, entfernen von Störenden Elementen im Bild…) stellt einen hohen Aufwand dar, welchen der Kunde gesondert beauftragen und je nach Absprache auch vergüten muss.
9.2 Der Kunde hat nach Zusendung bzw. Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die Vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von Maria Junge Fotografie entspricht.
9.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder von 14 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen.

 

10 Gutscheine


Der Kunde kann bei Maria Junge Fotografie Gutscheine erwerben. Mit dem Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von Maria Junge Fotografie. Die Gutscheine werden für eine bestimmte, auf dem Gutschein vermerkte Person, ausgestellt und können nur von dieser Person oder dem Gutscheinerwerber eingelöst werden. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

 

11 Nutzungsrechte und Urheberrecht


11.1 Maria Junge Fotografie steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.
11.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen.
Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.
Eine Bearbeitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.
Eine Verwendung in Social Media Plattformen ist gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.
11.3 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.
11.4 Maria Junge Fotografie räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen Eigentumsrechten der von Maria Junge Fotografie erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31 Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.
11.5 Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Original-Dateien von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist Maria Junge Fotografie zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Original-Datei kann die doppelte Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden.
11.6 Bei Maria Junge Fotografie verbleibt das Eigentum an den Negativen, den Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.
11.7 Auf Anfrage durch Maria Junge Fotografie ist der Kunde verpflichtet, Maria Junge Fotografie Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu erteilen.
11.8 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Maria Junge Fotografie in branchenüblicher Form als Urheber benennen.
Bei Veröffentlichungen wird der Kunde Maria Junge Fotografie wie folgt als Urheber benennen: Maria Junge Fotografie – www.mariajunge.de
Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen.
Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und sind zudem kostenpflichtig.
11.9 Maria Junge Fotografie ist berechtigt, die von ihr erstellten Lichtbildwerke zum Zweck der Eigenwerbung, u.a. im Internet, zu veröffentlichen.
11.10 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch Maria Junge Fotografie.
11.11 Originale und Negative bleiben im Eigentum von Maria Junge Fotografie, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.

 

12. Bearbeitung von Kundenbildern


12.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat Maria Junge Fotografie ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.
12.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten er dies nicht sein, haftet er Maria Junge Fotografie gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen darf. Insoweit stellt er Maria Junge Fotografie von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.
12.3 Maria Junge Fotografie ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von Maria Junge Fotografie verstoßen. In diesem Fall ist Maria Junge Fotografie berechtigt, den Auftrag nicht auszuführen.
Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Vorschriften durch Maria Junge Fotografie besteht nicht.
12.3 Eine Haftung von Maria Junge Fotografie für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Maria Junge Fotografie von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.
12.4 Sind Leistungen von Maria Junge Fotografie teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von Maria Junge Fotografie auf Vergütung unberührt.
12.5 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an Maria Junge Fotografie überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird Maria Junge Fotografie diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

 

13. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt


13.1 Für Maria Junge Fotografie vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich als Fixtermin vereinbart sind. Maria Junge Fotografie bemüht sich, die Bilder innerhalb von 4-6 Wochen zur Verfügung zu stellen.
13.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch Maria Junge Fotografie setzt voraus, dass Maria Junge Fotografie sämtliche, vom Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens Maria Junge Fotografie nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.
13.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

14 Vergütungsmodalitäten


14.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von Maria Junge Fotografie genannten Honorare. Für Maria Junge Fotografie gilt die Kleinunternehmerregelung. Es wird daher generell keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
14.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
14.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.
Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:
– Anreisekosten i.H.v. 0,45 € / pro angefangenen Kilometer
– Overtime i.H.v. 60€ für jede angefangene halbe Stunde
– Make-up/ Stylist
– Übernachtungskosten
14.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von Maria Junge Fotografie ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.
14.5 Soweit der Kunde Leistungen von Maria Junge Fotografie in größerem Umfang als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von Maria Junge Fotografie gewährt.

 

15 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt


15.1 Maria Junge Fotografie ist berechtigt, nach Auftragserteilung eine Abschlagszahlung über 50% der vereinbarten oder zu erwartenden Vergütung in Rechnung zu stellen. Im Übrigen ist Maria Junge Fotografie berechtigt, dem Kunden Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung zu stellen.
15.2 Die Rechnungsstellung durch Maria Junge Fotografie erfolgt nach Erbringung der Teil- bzw. Gesamtleistung.
15.3 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich Maria Junge Fotografie sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.
15.4 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist Maria Junge Fotografie, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288 BGB zu beanspruchen.

 

16 Übertragung des Vertrages


Maria Junge Fotografie ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung von Maria Junge Fotografie für die Leistungen bleibt unberührt.

 

17. Vertraulichkeit


Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

 

18 Haftung von Maria Junge Fotografie und Verjährung


18.1 Maria Junge Fotografie haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
18.2 Im Übrigen ist die Haftung von Maria Junge Fotografie auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
18.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite von Maria Junge Fotografie und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine Maria Junge Fotografie. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.
18.4 Maria Junge Fotografie haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender Property Release vor.
18.5 Maria Junge Fotografie haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch Maria Junge Fotografie erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.
18.6 Wird Maria Junge Fotografie von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde Maria Junge Fotografie von der Haftung frei und erstattet Maria Junge Fotografie sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von Maria Junge Fotografie bleibt hiervon unberührt.
18.7 Für Schäden an Maria Junge Fotografie durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von Maria Junge Fotografie auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet Maria Junge Fotografie nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
18.8 Maria Junge Fotografie haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von Maria Junge Fotografie liegen.
18.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber Maria Junge Fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
18.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber Maria Junge Fotografie verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.
18.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von Maria Junge Fotografie sowie Dritten, die durch Maria Junge Fotografie eingeschaltet wurden.

 

19 Haftung bei Anmietung einer Fotobox


19.1 Wird eine Fotobox bei Maria Junge Fotografie angemietet, hat der Kunde sicherzustellen, dass mit dieser Fotobox sachgemäß umgegangen wird.
Die Fotobox darf nur in trockenen Innenräumen verwendet werden. Darüber hinaus ist die Bedienungsanleitung sorgfältig vor Inbetriebnahme der Fotobox zu lesen.
Sämtliche Zubehörteile und die Fotobox selbst müssen unbeschädigt und im Originalzustand (ohne Aufkleber etc.) an Maria Junge Fotografie zurückgegeben werden.
19.2 Der Ersatz von fehlenden bzw. beschädigten Teilen werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Ebenso eventuell erforderliche Reinigungsleistungen.
19.3 Die Haftung für Beschädigungen auf dem Hinweg zum Kunden trägt Maria Junge Fotografie. Sobald die Fotobox an den Kunden übergeben wurde, muss dieser die Fotobox auf Vollständigkeit und Funktionalität überprüfen.
Maria Junge Fotografie muss innerhalb von 5 Stunden über fehlendes Zubehör etc. unterrichtet werden.
19.4 Schäden die auf Grund von folgendem Verhalten entstehen, müssen von dem Kunden im vollen Umfang getragen werden:
– Unsachgemäße Bedienung/ Manipulation der Fotobox /Öffnung der Fotobox
– Diebstahl der Fotobox
– Unzweckmäßige Verwendung

 

20 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität


20.1 Der Fotograf ist berechtigt aber nicht verpflichtet die Negative und RAW Dateien bis zu 3 Jahren aufzubewahren. Für den Fall, dass die Originale oder RAW Dateien dem Kunden ausgehändigt werden, trägt dieser ab Übergabe die Verantwortung für die Aufbewahrung. Für den Verlust von Bildmaterial wird nur im Rahmen von Punkt 18 gehaftet.
20.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet Maria Junge Fotografie nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie anbietet.

 

20 Schadensersatz und Vertragsstrafe


21.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100 % auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an Maria Junge Fotografie zu zahlen.
21.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde, für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von Maria Junge Fotografie) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

22 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort


22.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
22.2 Maria Junge Fotografie nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
22.3 Erfüllungsort ist Dresden. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien Dresden.
22.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts, wenn
a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
22.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

 

Stand: September 2017